Hilfsorganisationen reagieren erleichtert auf die Aufhebung des Hausarrests für Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete. Dies sei „ein gutes Signal“, betonte die Caritas auf Twitter: „Bedrohten Menschen zu helfen muss weiter möglich sein.“ Auch Amnesty International begrüßte die Entscheidung, die „die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Seenotrettern und die Bedeutung des Menschenrechtsschutzes“ unterstreiche.
Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.
Unter dem Protest von katholischen Bischöfen und Lebensschützern ist am Mittwoch in Victoria als erstem australischen Bundesstaat das Gesetz über Suizidbeihilfe in Kraft getreten. In einem Hirtenbrief, aus dem australische Medien zitieren, erinnern der Erzbischof von Melbourne Peter Comensoli sowie drei weitere Bischöfe aus Victoria an die strikte Ablehnung aktiver Sterbehilfe für Todkranke durch Papst Franziskus. Man könne „bei der Ermöglichung von Suizid auch dann nicht kooperieren, wenn es durch Empathie oder Güte motiviert zu sein scheint“.
Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Das Gericht blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag eine Auskunftsklage des Recherchezentrums „Correctiv“ ab. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. „Correctiv“ kündigte noch am Abend an, in Berufung gehen zu wollen.
Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallbehältern, das sogenannte Containern, bleibt auch weiterhin eine Straftat. Einen Antrag des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) zur Legalisierung lehnten die deutschen Justizminister bei ihrem Treffen in Lübeck mehrheitlich ab, wie Steffen am Donnerstag mitteilte. Stattdessen hätten sie einen Alternativbeschluss gegen Lebensmittelverschwendung gefasst. Der Bund solle es großen Anbietern einfacher machen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa an die Tafeln, abzugeben.
Papst Franziskus hat zur Wahrung von Sozialrechten weltweit aufgerufen. Besonders müssten sie für benachteiligte Menschen gelten, sagte er am Dienstag vor panamerikanischen Justizbeamten im Vatikan. „Es gibt keine Demokratie, wenn es Hunger gibt, keine Entwicklung mit Armut und keine Gerechtigkeit, wo Ungleichheit herrscht“, betonte Franziskus. Einerseits gebe es auf dem Papier eindrucksvolle Fortschritte. „Andererseits erleben wir, dass es global immer schwieriger wird, die bestehenden Rechte tatsächlich wahrzunehmen.“
Erzbischof Georg Gänswein (62) sieht Staat und katholische Kirche mit Blick auf das Verständnis der Menschenwürde an einem „Scheideweg“. Kirche und Staat sprächen im Unterschied zur Gründungsphase der Bundesrepublik heute von etwas anderem, wenn sie den Artikel 1 des Grundgesetzes zitierten, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist, sagte Gänswein beim Jahresempfang des ökumenischen Foyers "Kirche und Recht" am Dienstagabend in Karlsruhe.
Das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel aus Abfallbehältern, das sogenannte Containern, soll in Deutschland offenbar straffrei werden. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) hat einen entsprechenden Antrag für die Konferenz der Justizminister der Bundesländer in dieser Woche vorbereitet. Bisher gilt es als Diebstahl, Nahrungsmittel aus Müllcontainern zu holen, die Supermärkte und Fabriken wegen abgelaufener Mindesthaltbarkeitsdauer oder Druckstellen weggeworfen haben.
Der Staat ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht verpflichtet, Bürgern einen Zugang zu tödlichen Medikamenten zu gewähren, wenn keine krankheitsbedingte Notlage vorliegt. Das entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig (BVerwG 3 C 6.17). Geklagt hatte ein seit 1968 verheiratetes Ehepaar, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Herausgabe einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck einer gemeinsamen Selbsttötung verlangte.
Josef Wilfling war 22 Jahre bei der Münchner Mordkommission, davon sieben Jahre als deren Leiter. In seine Dienstzeit fallen der Mord an „Modezar“ Rudolph Moshammer und die Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Kürzlich ist im Heyne-Verlag ein neues Buch des Ermittlers erschienen. Im Interview spricht Wilfling über seine Vernehmungsmethoden und verrät, warum man einen Beschuldigten nicht zu Hause verhören sollte.
Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am heutigen Donnerstag hat Kardinal Reinhard Marx dessen religiöse Grundlegung hervorgehoben. Schon die Präambel sei „außerordentlich christlich geprägt“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwochabend in einem Vortrag in Erfurt. Noch mehr als in der Anrufung Gottes sei dies in Artikel eins von der unantastbaren Würde jedes Menschen der Fall. „Da ist das christliche Menschenbild spürbar“, betonte der Erzbischof von München und Freising.
Unter dem Titel „Vos estis lux mundi – Ihr seid das Licht der Welt“ hat Papst Franziskus ein neues Motu Proprio veröffentlicht. Darin geht es um die Meldepflicht für Missbrauchsfälle, um verpflichtende Anlaufstellen in jedem Bistum und um den Umgang mit Vorwürfen gegen Bischöfe. Ein Motu propio ist ein kirchenrechtlich relevanter Beschluss.
Mit einer landesweit gültigen Einstweiligen Verfügung hat ein US-Bundesgericht in Yakima (Bundesstaat Washington) von Präsident Donald Trump erlassene Beschränkungen für Abtreibungen aufgehoben. Die US-Regierung hatte Organisationen, die Bundesmittel für die Familienplanung erhalten, untersagt, auch Abtreibungen anzubieten.