Im Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein steht der Termin für den Start der mündlichen Verhandlung fest. Sie soll am 28. März um 12 Uhr beginnen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. "Das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters" sei angeordnet worden, ebenso das "eines informierten Vertreters" des Erzbistums München und Freising. Weitere Personen müssten nicht erscheinen: "Die Erben von Papst Benedikt sind ja noch nicht mitgeteilt, das Verfahren ruht, da kann nichts angeordnet werden."
Jährlich findet zum 22. Januar in Washington D.C. der "March For Life", eine der größten Pro-Life-Veranstaltungen der Welt, statt. Dieser „Marsch für das Leben“ wurde ursprünglich aus Protest gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten im Fall „Roe gegen Wade“ vom 22. Januar 1973, der letztlich die Abtreibungen legalisierte, ins Leben gerufen. Die Teilnehmerzahl wächst stetig an. So kamen in diesem Jahr bis zu 100.000 Teilnehmer, um sich für das Leben der Allerkleinsten einzusetzen.
Neues zur Feststellungsklage gegen den einstigen Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche: Das Landgericht Traunsteinhat das Verfahren ausgesetzt. Das Gericht bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) entsprechende Medienberichte. Demnach hat der Prozessbevollmächtigte von Benedikt XVI., die Kanzlei Hogan Lovells, beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes feststehe.
Das Landgericht Traunstein wird eine Zivilklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und weitere hochrangige Kirchenvertreter in einem Missbrauchsfall mündlich verhandeln. Laut Medienberichten wurde den Parteien der 28. März als Termin vorgeschlagen. Das Gericht soll feststellen, ob eine Schadensersatzpflicht besteht. Strafrechtlich hat der Prozess keine Bedeutung.
Kardinal Joseph Zen Ze-kiun hat gegen seine Verurteilung Berufung beim Obersten Gerichtshof von Hongkong eingelegt. Der frühere Bischof von Hongkong (90) war Ende November mit fünf weiteren Menschenrechtlern wegen der nicht ordnungsgemäßen Registrierung eines Hilfsfonds für Demokratie-Aktivisten zu Geldstrafen zwischen 2.500 und 4.000 Hongkong-Dollar (300 bis 480 Euro) verurteilt worden. In dem Urteil hieß es, der "612 Humanitarian Relief Fund" sei nicht ausschließlich für wohltätige Zwecke eingerichtet worden, sondern habe politische Ziele gehabt.
Kurienkardinal Marc Ouellet wehrt sich gegen den Vorwurf sexueller Übergriffe vor einem kanadischen Gericht. Er habe eine Schadenersatzklage wegen Verleumdung vor einem Gericht im kanadischen Quebec eingereicht, teilte der Präfekt der vatikanischen Bischofsbehörde in einer persönlichen Erklärung mit. In der Summe geht es laut Klageschrift um 100.000 Dollar Schadenersatz.
Ausländer dürfen in Russland künftig nicht mehr sogenannte Leihmütter für das Austragen ihres Babys engagieren. Das russische Parlament beschloss am Donnerstag ohne Gegenstimme ein entsprechendes Gesetz. Der Präsident der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, erklärte, das Verbot von Leihmutterschaften für Ausländer werde "den Handel mit unseren Kindern verhindern und Babys vor Situationen schützen, in denen sie bei gleichgeschlechtlichen Paaren landen oder Opfer von Verbrechen werden, einschließlich des Verkaufs von Organen".
Immer mehr Bistümer in Deutschland wollen die von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrechtsreform schnell umsetzen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der katholischen Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen. Das betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas arbeiten. Die 27 Diözesanbischöfe hatten die Novellierung des Arbeitsrechts am Dienstag beschlossen.
Der Prozess gegen den Hongkonger Kardinal Joseph Zen Ze-kiun (90) und fünf weitere Demokratieaktivisten wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Amtsgericht West Kowloon hatte das Verfahren Ende September nach nur zwei Verhandlungstagen überraschend vertagt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine humanitäre Stiftung nicht ordnungsgemäß registriert zu haben, worauf je 1.300 US-Dollar Geldstrafe drohten. Der "Fonds 612" bot Menschen, die bei den Demokratieprotesten 2019 verhaftet wurden, finanzielle, rechtliche und psychologische Hilfe.
Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens (66) ist wegen Untreue in drei Fällen rechtskräftig verurteilt. Der Geistliche nahm seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl am Dienstag zurück, wie das Amtsgericht Kerpen mitteilte. Somit erhält Bündgens eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt ist. Er muss zudem eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.
Der Prozess gegen den Hongkonger Kardinal Joseph Zen Ze-kiun (90) und vier weitere Demokratieaktivisten ist erneut vertagt worden. Das Amtsgericht West Kowloon verlegte die nächste Verhandlung auf den 26. Oktober. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, ihren humanitären "Fonds 612" nicht ordnungsgemäß registriert zu haben. Dieser bot Menschen, die bei den Demokratieprotesten 2019 verhaftet wurden, finanzielle, rechtliche und psychologische Hilfe.
Der Bundestag ist dabei, die Hilfe zum Suizid gesetzlich neu zu regeln. Verbände fordern aber, dass zunächst die Vorbeugung vor Selbsttötung gestärkt werden müsse. "Bevor eine gesetzlich geregelte oder gar staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht gezogen werden, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden", betonte der Deutsche Hospiz- und Palliativverband zum Welttag der Suizidprävention am Samstag.
Im Zusammenhang mit dem Fall des wegen mehrfachen Missbrauchs verurteilten Priesters U. lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und andere führende Geistliche des Erzbistums Köln ab. Gegen sie lagen mehr als 30 Anzeigen mit dem Verdacht auf Beihilfe zum Missbrauch vor, weil sie zu wenig zur Verhinderung der Taten getan hätten. Mangels Anfangsverdachts werde nicht ermittelt, bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch einen Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers".
Weil sie zwei Frauen Kirchenasyl gewährte, ist eine Ordensfrau im vergangenen Sommer vom Amtsgericht Würzburg verurteilt worden. Nun wird der Fall am 14. Juli vor dem Landgericht verhandelt, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen den Richterspruch einlegten. Das bestätigte das Landgericht auf Anfrage.
Das oberste Gericht der USA ermöglicht den Bundesstaaten ein Verbot von Abtreibungen. Am Freitag hoben die Richter in Washington das Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" auf, das im Jahr 1973 Abtreibungen zur Privatsache erklärte. Bisher hatte das Gericht demnach Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche für rechtmäßig erklärt.
Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Silvia Breher hat die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a durch die Ampel-Koalition scharf kritisiert. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte sie: "Auch nach der erfolgten Sachverständigenanhörung lehnen wir die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und damit eine Abschaffung des Paragrafen 219a entschieden ab."
Einem Medienbericht zufolge hat ein Betroffener von Missbrauch mehrere hochrangige Kirchenmänner verklagt, darunter auch den früheren Papst Benedikt XVI. Mithilfe einer Feststellungsklage wolle er deren Mitschuld im Missbrauchsskandal feststellen lassen, berichten "Correctiv", "Die Zeit" und der Bayerische Rundfunk (BR).
Ein Gesetz zur Suizidprävention sowie einen weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung fordern über 40 Institutionen und Fachgesellschaften. Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende brauchten Menschen, die ihnen zuhörten, sie informierten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in dem Aufruf, der am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde. Die Experten äußern sich im Vorfeld der Bundestagsberatung über aktuelle Gesetzentwürfe zur
Suizidassistenz, die am Freitag geplant ist.
Der sogenannte Kreuzerlass für staatliche Dienststellen in Bayern bleibt in Kraft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat laut Mitteilung vom Donnerstag am 1. Juni mehrere Klagen abgewiesen, unter anderem vom Bund für Geistesfreiheit (BfG). Diesem stehe aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht offen, erklärte das Gericht.
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) haben sich enttäuscht über die Verfassungsgerichtsentscheidung zu Sozialversicherungsbeiträgen von Familien gezeigt. Zwar seien die Karlsruher Richter bei der Pflegeversicherung den Argumenten der klagenden Familien größtenteils gefolgt. Dies betreffe aber "leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige", sagte FDK-Präsident Ulrich Hoffmann. "So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen."
Hongkongs Kardinal Joseph Zen Ze-kiun und fünf weitere Personen haben bei einem ersten Gerichtstermin nach ihrer Festnahme am 11. Mai die Anklage zurückgewiesen. Bei dem Termin am Dienstag waren Diplomaten mehrerer europäischer Länder, darunter aus Deutschland, Italien und Schweden, als Beobachter anwesend, wie Hongkonger Medien berichten. Der Prozess gegen die Angeklagten soll am 19. September beginnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen für rechtens erklärt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies am Donnerstag dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden von rund 50 Personen zurück. Die Impfpflicht etwa für Mitarbeiter von Heimen, Krankenhäusern und Arztpraxen war Mitte März in Kraft getreten.
Im Prozess um den Mordfall des französischen Priesters Jacques Hamel sind die Angeklagten zu Haftstrafen von 8, 10 und 13 Jahren verurteilt worden. Drei der vier Männer wurden am Mittwochnachmittag von einem Geschworenengericht in Paris der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie Mitwisserschaft für schuldig befunden, wie die Zeitung "La Croix" (online) berichtet.
Das Bundeskabinett will das Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Erstmals in Deutschland gibt es ein letztinstanzliches Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte am Freitag in Bamberg den Freispruch eines Ordensmanns und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Schwerstkranke Menschen haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auch weiterhin kein Recht, von Staat ein tödliches Medikament zum Suizid einzufordern. Das Gericht wies am Mittwoch die Klagen von drei Personen ab, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichten wollten, ihnen eine tödliche Dosis des Wirkstoffs Natrium-Pentobarbital zur Verfügung zu stellen.
Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben am Freitag (Ortszeit) mehrere Tausend Anhänger der Lebensschutzbewegung in den USA am diesjährigen "March for Life" teilgenommen. Die Kundgebung, die entlang der National Mall in Washington verlief, stand unter dem Zeichen einer möglichen Aufhebung des Grundsatzurteils "Roe vs. Wade" von 1973.
Mit dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) hat am Dienstag erstmals in Deutschland ein katholischer Bischof in einem Missbrauchsprozess vor Gericht ausgesagt. Heße räumte in der Verhandlung vor dem Landgericht Köln ein, als früherer Personalchef im Erzbistum Köln Fehler im Umgang mit dem Fall des angeklagten Priesters U. gemacht zu haben. Die 2010 bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den Geistlichen hätten an den Vatikan gemeldet werden müssen, sagte der Erzbischof, der in dem Prozess als Zeuge geladen war.
Im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Köln gegen einen katholischen Priester treten prominente Geistliche auf. Am Donnerstag wird der ehemalige Top-Kirchenrechtler des Erzbistums Köln - der frühere Offizial Günter Assenmacher (69) - gehört. Am Dienstag sagt der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) aus. Er war in den Jahren 2010 und 2011 als Personalchef in Köln mit dem Fall befasst. Damit werden erstmals in Deutschland zwei ranghohe Kirchenvertreter in einem Missbrauchsverfahren als Zeugen vernommen.
Das vatikanische Strafgericht hat den aktuellen Prozess rund um einen Finanzskandal nach nur zehn Minuten Verhandlung erneut vertagt. Nächster Verhandlungstag, bei dem es weiterhin nur um formale Fragen gehen wird, ist der 25. Januar, wie der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone erklärte. Darüber hinaus legte Pignatone fest, dass die Strafverfolgung bis Mitte Januar vollständige Abschriften insbesondere der Befragung des Hauptzeugen Alberto Perlasca vorlegen muss.
Zum Inkrafttreten des neuen kirchlichen Strafrechts an diesem Mittwoch hat der Vatikan die entsprechende Zuständigkeit der Glaubenskongregation aktualisiert. Dabei geht es vor allem um Glaubensfragen, den Schutz der Sakramente sowie Fälle von Missbrauch durch Kleriker. Neue Vergehen werden nicht genannt.
Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei lesbischen Ehepaaren nicht tragen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden.
Das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising kommt nicht mehr wie ursprünglich geplant in diesem Jahr. Erst Mitte Januar 2022 werden die Anwälte der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorstellen. Als Grund dafür nannten die Juristen, man habe erst in jüngerer Vergangenheit neue Erkenntnisse gewonnen, die nun intensiv geprüft werden müssten.
Im Strafprozess um den vatikanischen Finanzskandal rund um Kardinal Giovanni Angelo Becciu muss die Strafverfolgung strittige Beweise doch zur Verfügung stellen. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass bis zum 3. November Video- und Tonaufnahmen der Befragungen des Hauptzeugen Alberto Perlasca sowie Abhöraufnahmen in den Prozess eingebracht werden müssten. Auch müsse die Strafverfolgung erklären, wie die Befragungen abgelaufen seien. Am 17. November soll der Prozess fortgesetzt werden.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht das Vertrauen vieler Bürger in den Staat durch die Corona-Krise stark beschädigt. "Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden", sagte Papier im Interview der "Welt" (Mittwoch). Er mahnte eine intensive rechtsstaatliche Aufarbeitung der Pandemie durch die Politik und die Gerichte an.
Der erste Verhandlungstag im vatikanischen Finanzprozess kreiste um Formfehler, fehlende Dokumente und mangelnde Vorbereitungszeit. Während sich die meisten Angeklagten vertreten ließen, kam Kardinal Becciu persönlich.
Der Verlag C.H. Beck benennt juristische Standardwerke nicht mehr länger nach NS-Juristen. Betroffen sind der Kurzkommentar "Palandt" zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die wichtigste Gesetzessammlung "Schönfelder", die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von Maunz/Dürig, ebenso der Standardkommentar "Blümich" zum Steuerrecht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßten die Umbenennungen.
Religionsvertreter haben ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, das ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Pauschale Kopftuchverbote werde es damit zwar auch künftig in Deutschland nicht geben, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek. "Aber das Signal ist integrationspolitisch zweifelhaft vor dem Hintergrund der so wesentlichen Rechtsgüter wie der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau."
Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat wegen Veruntreuung von 128.000 Euro eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten. Zudem muss der 65-Jährige eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Kerpen erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Köln.
Nach seiner förmlichen Beschwerde gegen geplantes Anti-Homophobie-Gesetz von Italiens Parlament ist der Vatikan in die Kritik geraten. "Wir sind angesichts der vatikanischen Initiative überrascht und besorgt", teilte der Bund evangelischer Kirchen in Italien (FCEI) am Mittwoch mit.
Kirche und Gewerkschaft sehen sich durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in ihrem Einsatz für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt. "Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Prozessgewinn gegen die oberfränkische Stadt Hallstadt eröffnen sich auch für andere Sonntagsallianzen im Bundesgebiet weitere Chancen, den Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen rechtlich Einhalt zu gebieten", sagte der Bundespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Stefan Eirich.
Die Kinderrechtewerden vorerst nicht im Grundgesetz verankert. Die Fraktionen im Bundestag konnten sich trotz langer Verhandlungen nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen. Ein weiterer Versuch war am Montagabend gescheitert. Viele Kinderhilfe-Verbände kritisierten das Nicht-Zustandekommen einer Einigung. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Eine katholische Ordensfrau ist wegen Gewährung von Kirchenasyl am Mittwoch schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gewährt habe. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Dies betrifft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat. Offener Rechtsbruch, der nicht entschuldigt werden kann", sagte Richter René Uehlin.
Die katholische Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch "ein Klima übermäßiger Laxheit genährt", sagte Erzbischof Filippo Iannone, Leiter des Rates für die Gesetzestexte, bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.
Der Bundestag hat Gesetzentwürfe der Opposition zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) abgelehnt. Die Mehrheit stimmte in namentlicher Abstimmung am Mittwochabend gegen einen von den Grünen vorgelegten Entwurf für ein "Selbstbestimmungsgesetz" und eine Vorlage der FDP "zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung". Ein Antrag der Linksfraktion für die Entschädigung von "Opfern" des TSG fand ebenfalls keine Mehrheit.
Der Deutsche Ärztetag hat das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aufgehoben. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Der Satz "Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" wird aus der Musterberufsordnung gestrichen.
Nach der Verurteilung des Ex-Fußballprofis Christoph Metzelder wegen der Weitergabe kinderpornografischen Materials zeigt sich die Kinderschutz-Organisation "Roter Keil" bestürzt. Das berichtete das Münsteraner Online-Portal kirche-und-leben.de. Metzelder hatte sich von 2001 bis 2006 für das von dem katholischen Pfarrer Jochen Reidegeld gegründete Hilfswerk engagiert.
Freispruch für Mönch im Kirchenasyl-Verfahren: Das Amtsgericht Kitzingen sieht laut Urteil vom Montag im Fall des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer keine "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel". Wegen dieses Vorwurfs musste sich Sauer als erster Ordensangehöriger in Bayern in Sachen Kirchenasyl-Gewährung verantworten.
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte über mögliche Regelungen der Suizidbeihilfe beraten. Bei der rund zweistündigen Aussprache warnten viele der knapp 40 Redner vor einer Normalisierung der Selbsttötung und einem möglichen Missbrauch der Beihilfe. Viele forderten eine Stärkung von Palliativmedizin und Hospizen sowie einen Ausbau der Suizidprävention.
Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Das Büro der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), die zu den Initiatoren gehört, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagesspiegel". Demnach erreichte der Entwurf mit den Unterschriften von inzwischen 38 Unterstützern das notwendige Quorum von fünf Prozent der Abgeordenten, um in den Bundestag eingebracht zu werden.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend über einen Antrag der Linken debattiert, der die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. In dem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen soll. Zudem sollen danach die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
Der Bundestag hat ein noch aus der NS-Zeit bestehendes Gesetz zum Namensrecht sprachlich bereinigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts wurde am Donnerstagabend einstimmig angenommen. Darin heißt es, dass das Recht inhaltlich unverändert gelte, der geltende Gesetzestext jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie "Reichsminister des Innern" enthalte, die geändert werden sollten.
Das Erzbistum Köln hat Medienberichte zurückgewiesen, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe erst mit vierjähriger Verzögerung einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester bei der Justiz angezeigt. "Kardinal Woelki war zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls eingebunden", erklärte die Erzdiözese in Köln. Die von ihm 2015 eingerichtete "Stabsstelle Intervention" handle unabhängig von der kirchlichen Verwaltung.
Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Er soll unheilbar Kranken den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. Voraussetzung sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Getragen wird der Entwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke), die ihn am Freitag in Berlin vorstellten.
Aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, ist es höchste Zeit, bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus neu zu erlassen. Über das Namensänderungsgesetz hinaus gebe es 28 Gesetze und auch einige Paragrafen, die auf Grundlage der Ermächtigungsgesetze von 1933 mit antisemitischer Motivation erlassen worden seien und weiterhin bestünden, sagte Klein am Montag in Berlin.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Die Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Montag unter Berufung auf die Unions-Bundestagsfraktionen mitteilte, einigten sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen auf eine entsprechende Formulierung. Demnach soll Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Allerdings verfügt die Koalition allein nicht über ausreichend Stimmen für eine Grundgesetzänderung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schuldspruch gegen zwei Berliner Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Der fünfte Strafsenat verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2019 überwiegend. Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat sich strikt dagegen verwahrt, Ärzte per Gesetz zur Sterbehilfe zu verpflichten. Er persönlich finde, Hilfe zur Selbsttötung sei definitiv keine ärztliche Aufgabe, sagte Reinhardt dem Radiosender MDR Aktuell. "Der Arzt ist dem Leben verpflichtet und nicht dem Sterben. Und der Patient, der soll an der Hand des Arztes sterben, aber nicht durch die Hand des Arztes."
Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) wies drei gegen die Bundesrepublik gerichtete Klagen ab, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital gerichtet waren. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.