Zwischen katholischer und evangelischer Kirche gibt es offenbar Gespräche über ein Nachfolgeformat zur ökumenischen "Woche für das Leben". Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz diskutieren über ein gemeinsames Format für 2026, sagte Sachsens Landesbischof Tobias Bilz am Montag vor der in Ulm tagenden EKD-Synode. Die evangelische Kirche hatte im Juni ihren Ausstieg aus der gemeinsamen Aktionswoche für das Jahr 2025 erklärt.
Der Fuldaer Bischof Michael Gerber hat ein gemeinsames Vorgehen der Kirchen beim Thema Lebensschutz angemahnt. Aktuelle Diskussionen um eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch hätten deutlich gemacht, dass katholische und evangelische Kirche in dieser Frage "auch weiterhin um gemeinsame Positionen ringen müssen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz am Sonntag in Ulm.
Die Kirchen in Deutschland positionieren sich unterschiedlich zur geplanten Neuregelung der Abtreibung. Auf evangelischer Seite kann man sich unter bestimmten Bedingungen eine Regelung außerhalb des Strafrechts vorstellen. Katholische Verbände und die Bischofskonferenz bleiben bei ihrer Haltung, dass die Balance zwischen Selbstbestimmung der Frau und Schutz des ungeborenen Lebens mit der bisherigen Regelung besser zu wahren sei.
Mit einem "Marsch für das Leben" in Berlin und erstmals auch in Köln haben am Samstag nach Angaben des Veranstalters insgesamt mehr als 6.000 Menschen gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe demonstriert. In Berlin seien knapp 4.000 und in Köln rund 2.800 auf die Straße gegangen, erklärte der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 15 Vereinen und Initiativen, der beide Märsche organisierte.
Nach der gescheiterten gesetzlichen Neuregelung der Suizidbeihilfe im Bundestag denken die Initiatoren der zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfe über eine erneute Initiative nach. "Es muss unbedingt bald einen neuen Anlauf geben", sagte Lars Castellucci (SPD) der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag). Noch im September will die Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker beraten, wie es weitergehen soll. "Insbesondere werden wir bei denjenigen, die beide Entwürfe im Parlament abgelehnt oder dazu öffentlich aufgerufen haben, nach ihren Vorschlägen fragen", sagte Castellucci.
Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner warnt vor einer Streichung des Abtreibungs-Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. "Ich denke, dass es durch die Aufkündigung dieses tragfähigen Kompromisses zu einer kontroversen öffentlichen Debatte weit über meine Partei hinaus kommen würde. Und ich fürchte, dass die Frauen dabei nur verlieren können", sagte die CSU-Politikerin in einem Streitgespräch mit der Grünen-Politikerin Laura Dornheim in der "Zeit".
Der Münchner Diözesanratsvorsitzende Armin Schalk hat die Verantwortlichen in der Politik aufgefordert, die christlichen Kirchen bei Fragen des Lebensschutzes einzubeziehen. "Die Fragen zu Beginn und am Ende des Lebens gehören zu den elementaren Fragen in der Theologie", erinnerte Schalk am Dienstagabend in München anlässlich des traditionellen Jahresempfangs der Erzdiözese München und Freising.
Der Lebensschutz-Verein "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) fordert vom Statistischen Bundesamt detailliertere Daten zu Abtreibungen. Das Amt hatte am Montag gestiegene Zahlen für Deutschland gemeldet. Dazu erklärte ALfA am Dienstag: "Aller Mahnungen und Forderungen zum Trotz liegen nach wie vor keine aussagekräftigen Daten vor, die die Gründe für diesen Anstieg erklären helfen könnten."
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger sieht Berichte über die Herstellung synthetischer menschlicher Embryonen kritisch. Diese technische Neuerung in der Stammzellforschung widerspreche zutiefst dem Menschenbild des deutschen Embryonenschutzgesetzes, sagte Losinger am Montag.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will offenbar aus der ökumenischen "Woche für das Leben" aussteigen. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz bestätigte am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), sie sei darüber schriftlich von der EKD informiert worden. Zuerst hatte der Bremer "Weserkurier" (Montag) darüber berichtet.
Eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch wäre nach Ansicht des Bonner Staatsrechtlers Christian Hillgruber nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Hillgruber wandte sich damit in der jüngsten Ausgabe des in Berlin erscheinenden Magazins "Cicero" gegen entsprechende Überlegungen der Regierungskoalition, die derzeit eine Expertenkommission auf ihre Umsetzbarkeit prüfen soll.
Papst Franziskus hat eine weitere Glocke gesegnet, die als akustisches Symbol gegen Schwangerschaftsabbrüche dienen soll. "Ihr Klang verbreite die Botschaft, dass jedes Leben heilig ist und jedes Leben unverletzlich ist", sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Mittwoch bei der Generalaudienz im Vatikan.
Die katholischen Bischöfe in Deutschland sehen die von der Bundesregierung geplante Kommis- sion zum Schwangerschaftsabbruch kritisch. Die Kommission soll unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen. Sie soll Ende März eingesetzt werden und ein Jahr lang unabhängig arbeiten.
Jährlich findet zum 22. Januar in Washington D.C. der "March For Life", eine der größten Pro-Life-Veranstaltungen der Welt, statt. Dieser „Marsch für das Leben“ wurde ursprünglich aus Protest gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten im Fall „Roe gegen Wade“ vom 22. Januar 1973, der letztlich die Abtreibungen legalisierte, ins Leben gerufen. Die Teilnehmerzahl wächst stetig an. So kamen in diesem Jahr bis zu 100.000 Teilnehmer, um sich für das Leben der Allerkleinsten einzusetzen.
Die Zahl der Abtreibungen in Deutschland ist zuletzt wieder deutlich gestiegen. Im dritten Quartal dieses Jahres wurden 26.500 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 16,7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2021, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. In diesem Jahr nahm die Zahl auch insgesamt deutlich zu, nachdem sie in den vergangenen zwei Jahren gesunken war.
Die Bischöfe werben für möglichst strenge Regeln zur Suizidbeihilfe. Der Gesetzgeber müsse "der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", heißt es in einer Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin und des Deutschen Caritasverbands. Ein Schutzkonzept müsse das fundamentale Freiheitsrecht schützen, "das eigene Leben und Weiterleben in keiner Weise begründen zu müssen". Heute will der Bundestag Experten zu den drei vorliegenden Regelungsentwürfen befragen.
100 Tage nach der Aufhebung des Grundsatzurteils zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA haben die katholischen Bischöfe zu "radikaler Solidarität" mit Schwangeren aufgerufen. Mütter sollten "geschützt und unterstützt werden", erklärte der Ausschuss-Vorsitzende für Lebens-schutz-Fragen der US-Bischofskonferenz, Erzbischof William E. Lori: "Wir alle haben die Verantwortung, Müttern in Not beizustehen und die notwendige materielle und emotionale Unterstützung zu leisten."
Tausende Menschen haben am Wochenende in Berlin gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe demonstriert. Nach Angaben des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) gingen wie im vergangenen Jahr rund 4.000 Teilnehmer beim 18. "Marsch für das Leben" auf die Straße. Auch mehrere katholische Bischöfe waren dabei.
Zum "Marsch für das Leben" am kommenden Samstag hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, die Position der Kirche zum Lebensschutz bekräftigt. "Christinnen und Christen müssen protestieren, wenn menschliches Leben 'Nützlichkeitserwägungen' unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende", erklärte der Limburger Bischof in einem Grußwort zur Demonstration.
Die hessische Europaministerin Lucia Puttrich (CDU) kritisiert die Erklärung des EU-Parlaments gegen das jüngste Abtreibungsurteil des Obersten Gerichts der USA sowie die Entschließung der Abgeordneten, ein "Recht auf Abtreibung" in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. "Mit beiden Punkten liegt das Europäische Parlament grundlegend falsch", schreibt Puttrich in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Die Debatte über einen Artikel der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zum Thema Abtreibung geht weiter. Auf Anfrage des Portals katholisch.de sagte der Direktor der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen und ZdK-Mitglied Thomas Arnold, er halte es zumindest für gewagt, angesichts großer Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine nun eine solch existenzielle Debatte anzustoßen.
Das oberste Gericht der USA ermöglicht den Bundesstaaten ein Verbot von Abtreibungen. Am Freitag hoben die Richter in Washington das Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" auf, das im Jahr 1973 Abtreibungen zur Privatsache erklärte. Bisher hatte das Gericht demnach Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche für rechtmäßig erklärt.
Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Silvia Breher hat die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a durch die Ampel-Koalition scharf kritisiert. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte sie: "Auch nach der erfolgten Sachverständigenanhörung lehnen wir die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und damit eine Abschaffung des Paragrafen 219a entschieden ab."
Bis ein Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist, war in den USA bisher eine Abtreibung erlaubt. Nun wird der Oberste Gerichtshof dieses Grundsatzurteil wohl kippen. Während Abtreibungsgegner aufatmen, reagieren Abtreibungsbefürworter erschreckend aggressiv auf den Lebensschutz. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.), kommentiert.
Menschen mit Demenz stehen im Mittelpunkt der bundesweiten "Woche für das Leben" der beiden großen Kirchen. Sie findet unter dem Leitwort "Mittendrin. Leben mit Demenz" vom 30. April bis 7. Mai statt, wie die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mitteilten.
Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben am Freitag (Ortszeit) mehrere Tausend Anhänger der Lebensschutzbewegung in den USA am diesjährigen "March for Life" teilgenommen. Die Kundgebung, die entlang der National Mall in Washington verlief, stand unter dem Zeichen einer möglichen Aufhebung des Grundsatzurteils "Roe vs. Wade" von 1973.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat sich gegen die Absicht der Ampel-Regierung gewandt, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zu streichen, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die Annahme, dass durch das Verbot Informationen unterdrückt würden, sei falsch, sagte sie. "Mit zwei, drei Klicks findet man jede Information über den Schwangerschaftsabbruch ohne Limit im Internet – von Netdoktor über Pro Familia bis zu den Seiten der Krankenkassen. Es gibt kein Informationsdefizit!"
Bei der Jahresschlussandacht im Augsburger Dom lud Bischof Bertram Meier die Gläubigen zu einer Zeit- und Entdeckungsreise in die Vergangenheit ein und widmete sich dabei besonders dem Jahr 1521 mit seinen bedeutenden Ereignissen, etwa der Weltumsegelung und der konfessionellen Spaltung. "Das Gestern leuchtet uns den Weg ins Morgen", so Meier.
Religionsvertreter wollen zeitnah Gespräche mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führen. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, dankte Scholz für eine Wertschätzung gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften im Koalitionsvertrag. Er gehe davon aus, dass es viele gesellschaftlich relevante Themen gebe, "zu denen wir bald ins Gespräch kommen sollten", erklärte Bätzing nach der Vereidigung von Scholz.
Die Regensburger Bistumsleitung verschärft ihre Kritik an den Plänen der Ampelkoalition zur Abtreibung. In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung hielt Generalvikar Roland Batz der künftigen Regierung vor, sie schließe "alle, die noch nicht geboren sind, aus der Rechtsgemeinschaft aus". Batz rief zugleich zu Initiativen für den Lebensschutz auf. "Jetzt kommt es darauf an, das christliche Verständnis des Menschen öffentlich zu bekennen."
Rund 4.500 Demonstranten haben nach Angaben der Veranstalter am Samstag beim 17. Berliner "Marsch für das Leben" gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe protestiert. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 15 Organisationen. Laut Schätzung der Polizei lag die Zahl der Teilnehmenden "im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich".
Ein "Marsch für das Leben" findet am Samstag zum 17. Mal durch das Zentrum Berlins statt. Die sich gegen Abtreibungen und aktive Sterbehilfe richtende Kundgebung beginnt um 13 Uhr beim Brandenburger Tor, wie der veranstaltende Bundesverband Lebensrecht (BVL) ankündigte. Es folgt ein Demonstrationszug von bis zu drei Kilometern Länge, der mit einem ökumenischen Gottesdienst endet. In einem Grußwort übermittelte der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic, den Dank von Papst Franziskus an die Teilnehmer.
Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben Vorschläge für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. In einem Positionspapier fordern die Mediziner, Juristen und Ethiker ein "ausbalanciertes System", das einerseits das Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfreiheit jedes Menschen achtet, andererseits aber allen Betroffenen eine "Hinwendung zum Leben" durch Beratungs- und Hilfsangebote, palliativmedizinische und hospizliche Versorgung sowie ein Informations-, Beratungs- und Begleitungsnetzwerk erleichtert.
Die beiden großen Kirchen haben am Samstag mit einem ökumenischen Gottesdienst im Augsburger Dom die bundesweite "Woche für das Leben" eröffnet. Die Aktion läuft bis 24. April unter dem Leitwort "Leben im Sterben". Sie widmet sich seelsorglichen, ethischen und medizinischen Aspekten der Sterbebegleitung sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.
Die aktuelle Debatte über die Sterbehilfe steht im Mittelpunkt der bundesweiten "Woche für das Leben" der beiden großen Kirchen. Sie findet unter dem Leitwort "Leben im Sterben" vom 17. bis 24. April statt. Im Zentrum der Aktion stehen die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung für sterbenskranke Menschen.
Die geplante allgemeine Kostenübernahme der Krankenkassen für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPT) bei Risikoschwangerschaften muss aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) parlamentarisch verhindert werden. "Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion", kritisierte der Vize-Bundesvorsitzende der CDL und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe.
Die Linksfraktion will Abtreibungen legalisieren und die entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetz streichen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt.
Ein Bündnis von Behinderten-Organisationen wendet sich gegen die beschlossene Anerkennung von vorgeburtlichen Trisomie-Bluttests als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In einem offenen Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen fordern die Organisationen, das kurz vor dem Abschluss stehende Verfahren noch zu stoppen.
Die Kontroverse innerhalb der US-Bischofskonferenz über die ungewöhnlich deutliche Kritik ihres Vorsitzenden Erzbischof Jose Gomez an Präsident Biden in der Abtreibungsfrage weitet sich aus. Rückendeckung erhielt Gomez vom Erzbischof von San Francisco, Salvatore Cordileone. Er sei Gomez dankbar dafür, in seiner Erklärung am Tag der Vereidigung Bidens das Thema Abtreibung zur Priorität erhoben zu haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schuldspruch gegen zwei Berliner Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Der fünfte Strafsenat verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2019 überwiegend. Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar.
Ethikkommissionen, die über den Zugang zu einer Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden, haben keinen Beurteilungsspielraum. Ihre Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Zudem erweiterte das Gericht die Kriterien, nach denen im Einzelfall eine Erbkrankheit als schwerwiegend einzustufen ist.
Das höchste polnische Gericht hat Abtreibungen von unheilbar kranken Föten für verfassungswidrig erklärt. Die seit 1993 geltende Gesetzeslage, die Schwangerschaftsabbrüche in diesen Fällen zulässt, verstoße gegen den von der Verfassung garantierten Schutz des Lebens, entschieden die Richter mit großer Mehrheit. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vertagt. Das Urteil werde am 5. November verkündet, teilte der Senat in Leipzig am Mittwoch zum Abschluss der mündlichen Verhandlung mit. Man wolle über das schwierige Thema, bei dem weiterhin viele Fragen offen seien, in Ruhe beraten, bevor man eine Entscheidung fälle.
US-Präsident Donald Trump sieht sich Kritik ausgesetzt, ein Medikament erhalten zu haben, das mit Zellen abgetriebener Föten entwickelt wurde. Der Präsident hatte den Antikörper-Cocktail nach seiner Covid-19-Therapie als ein "Wunder" gelobt, "das von Gott kommt". Im Juni 2019 hatte seine Regierung die Bundesfinanzierung für die meisten Forschungsarbeiten gestoppt, bei denen fetales Gewebe aus Abtreibungen verwendet wird.
Das Münchner Rathaus wurde zum weltweiten Aktionstag "Safe Abortion Day" am Montagabend nun doch nicht lila angestrahlt. Die Regierung von Oberbayern sprach kurzfristig ein Verbot aus. Diese Weisung habe der Stadt keinen Handlungsspielraum gelassen, erklärte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Er kündigte rechtliche Schritte an. Aus Katholikenkreisen und von Lebensrechtsorganisationen kam zuvor massiver Protest gegen die Kampagne, die unter anderem für eine völlige strafrechtliche Freigabe von Abtreibungen eintritt.
US-Präsident Donald Trump hat erneut eine neue Rechtsverordnung zum Lebensschutz für Säuglinge angekündigt. Unabhängig ihres Zustands solle für alle neugeborenen Kinder dieselbe medizinische Versorgung gewährleistet werden, erklärte der Präsident in einer Videobotschaft an die Teilnehmer des Nationalen Katholischen Gebetsfrühstücks am Mittwoch (Ortszeit) in Washington. Er werde immer das "heilige Lebensrecht schützen".
Mehr als 3.000 Demonstranten haben nach Angaben der Organisatoren am Samstag beim 16. "Marsch für das Leben" im Zentrum Berlins gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe protestiert. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von zwölf Organisationen. Laut Polizei lag die Teilnehmerzahl bei mehr als 2.000. Wegen der Corona-Krise kamen nach Einschätzung der Veranstalter weniger Teilnehmer als 2019, als sie nach eigenen Zählungen über 8.000 Teilnehmer aus ganz Deutschland hatten.
Trotz der Corona-bedingten Auflagen findet am Samstag in Berlin erneut ein "Marsch für das Leben" statt. Die sich unter anderem gegen Abtreibungen und aktive Sterbehilfe richtende Kundgebung beginnt um 13 Uhr beim Brandenburger Tor, wie der veranstaltende Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von zwölf Organisationen, ankündigte. In einem Grußwort übermittelte der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic, den Dank von Papst Franziskus an die Teilnehmer.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sieht das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe offenbar mit Skepsis. "Die christliche Grundhaltung weist in eine andere Richtung", sagte er in einem am Freitag in Bonn veröffentlichten Grußwort. Bätzing äußerte sich im Hinblick auf den "Marsch für das Leben" am 19. September.
Die Bundesärztekammerhat eine Reform des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) gefordert. Dazu stellte der Wissenschaftliche Beirat der Ärztekammer in Berlin ein Memorandum zur Reproduktionsmedizin vor. Darin fordern die Ärzte, die sogenannte Dreierregel bei der künstlichen Befruchtung aufzuheben, die nichtkommerzielle Eizellspende zuzulassen und die Embryonenspende rechtlich zu regeln.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel (64) hat den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Die Pressekammer des Gerichts kündigte an, den Betreiber der Internetseite "babycaust.de" zur Unterlassung solcher Aussagen zu verurteilen, in denen er Schwangerschaftsabbruch mit dem Holocaust gleichsetzt und die zugleich auf die Person Hänels bezogen sind.
Die Grünen schlagen vor, Neueinstellungen von Medizinern an Uni-Kliniken von der Bereitschaft abhängig zu machen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. "Einzelne Ärzte können nicht verpflichtet werden, aber Kliniken, insbesondere die in staatlicher Verantwortung, sollten personalpolitisch sicherstellen, dass der Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung bei ihnen gewährleistet wird", sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende der Grünen und frauenpolitische Sprecherin, Ricarda Lang.
Baden-Württembergs Landesregierung prüft die Einführung einer Pflicht zu Abtreibungen für Ärzte an Unikliniken. Man prüfe etwa, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden könnten, dass Ärzte bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sagte die Staatssekretärin im Landessozialministerium, Bärbl Mielich, der "tageszeitung" in Berlin. Bei jungen Ärzten setze man zudem darauf, sie über Weiterbildungen dafür zu sensibilisieren, dass Abtreibungen zur Arbeit dazugehörten. Die Unikliniken unterstehen dem Land.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen Vorschlag zur rechtlichen Neuregelung der Suizidassistenz in Deutschland vorgelegt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht erlaubten organisierten geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung wollen die Patientenschützer nach Angaben von Vorstand Eugen Brysch zumindest garantieren, dass das Selbstbestimmungsrecht der Sterbewilligen gewahrt bleibt.
Die Christdemokraten für das Leben (CdL) warnen vor einer Ausweitung der organisierten Suizidbeihilfe auf Alten- und Pflegeheime in Deutschland. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse bei der von ihm geplanten Neuregelung der Suizidbeihilfe zwingend festschreiben, dass weder Ärzte, medizinisches Personal und Apotheker noch Betreibergesellschaften von Pflege- und Seniorenheimen zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden könnten, forderte der Verband in Nordwalde bei Münster.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch erhofft als Folge der Corona-Pandemie ein entschiedeneres Eintreten für den Wert des Lebens. In einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung "B.Z." äußert er die Erwartung, dass auch nach dem Ende der Krise "der Schutz des menschlichen Lebens im Mittelpunkt unseres Bewusstseins und unserer Rechtsprechung verbleibt". Das gelte für den Schutz des Lebens aller Menschen, "auch der kranken, alten, lebensschwachen, sterbenden und der ungeborenen".
Der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch kritisiert einen widersprüchlichen Umgang mit Freiheitsrechten angesichts der Corona-Pandemie. Die teils sehr harten und umfassenden Einschnitte in Grund- und Freiheitsrechte stünden quer "zu vielen anderen Entscheidungen und Gesetzeserlassen, die in der Zeit vor der Corona-Krise vollzogen wurden", schreibt Koch in der aktuellen Ausgabe des "Vatican-Magazin".
Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken die Grünen-Fraktion, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Ab 27. April 2020 müssen wir hier in Bayern, wenn wir in Geschäfte gehen, mit dem Zug oder mit der Tram fahren, eine Maske tragen. Manche machen´s eh schon, andere tun sich noch ein bisschen schwer mit der neuen Pflicht.
Die einen hätscheln wir, die anderen essen wir. So hart das auch klingt, so wahr ist es doch. Während wir mit Hund und Katze schmusen und sie sogar in unserem Bett schlafen lassen, denken wir beim Schnitzel aus dem Supermarkt meist nicht einmal darüber nach, dass dafür ein Tier gestorben ist.
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