Strafrechtsexperten haben ihre Kritik an der von der Münchner Kanzlei Westphal-Spilker-Wastl erarbeiteten Missbrauchsstudie für das Erzbistum Köln untermauert. Diese untersucht mögliches Fehlverhalten von Verantwortungsträgern des Erzbistums bei Fällen sexualisierter Gewalt. "Das Gutachten ist nicht gerichtsfest", sagte der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn vor Journalisten in Köln. Nach Worten des Kölner Strafrechtsexperten Björn Gercke finden sich in der Untersuchung "vermeintliche Schuldzuweisungen mit starken Worten, ohne Belege zu bringen".
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat laut einem Zeitungsbericht von seinem Rücktritt gesprochen, wenn die von ihm in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie nachweisen würde, dass er an Vertuschungen beteiligt war. Dann müsse "das Domkapitel eben neu wählen. So einfach ist das", soll der Kardinal laut "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag) im November 2018 vor dem Diözesanpastoralrat gesagt haben. Das Blatt beruft sich auf einen Teilnehmer der Sitzung.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Reformpaket beschlossen, das härtere Strafen für Missbrauchstäter vorsieht. Demnach soll nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt, sondern auch die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Materials zum Verbrechenstatbestand hochgestuft werden.
Der vom Bistum Mainz als unabhängiger Ermittler eingesetzte Rechtsanwalt Ulrich Weber sieht ein "Fehlverhalten" früherer Bistumsleitungen im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt. Das betreffe auch die Amtszeiten der bis heute sehr populären Kardinäle Hermann Volk und Karl Lehmann (im Bild). In der Vergangenheit sei "in der Bistumsleitung auf einschlägige Meldungen oftmals nicht adäquat reagiert worden", sagte Weber am Mittwoch in einer Zwischenbilanz seiner im Juni 2019 gestarteten Aufklärungsstudie.
Trotz eines allgemeinen Ausreiseverbots aus Australien wegen der Corona-Pandemie ist der frühere Kurienkardinal George Pell am Dienstag von Sydney nach Rom abgeflogen. Die Nachricht vom Flug des 79-Jährigen sei in den Sozialen Netzwerken auf Kritik und Unverständnis gestoßen, berichten australische Medien.
Die deutschen Bischöfe haben sich bei ihrer Herbstvollversammlung nach jahrelangen Debatten auf ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Es soll am 1. Januar starten, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda mitteilte.
Am Rande der Bischofsvollversammlung in Fulda kam am Mittwoch das Thema Missbrauch erneut zur Sprache. Zum einen forderten Betroffene den Bundestag zum Eingreifen auf, zum anderen wurden neue Vertuschungsvorwürfe gegen Hamburgs Erzbischof Stefan Heße bekannt, die dieser umgehend zurückwies. Die Bischöfe selbst wollen am Donnerstag bekanntgeben, wie es mit Zahlungen an Betroffene zur Anerkennung des erlittenen Leids weitergehen soll.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Missbrauchsopfern versprochen, ihre Sicht in die Beratungen der katholischen Kirche über Entschädigungs- und Anerkennungszahlungen einzubringen. Er habe vom Betroffenenbeirat im Erzbistum Köln, in dem sich Missbrauchsopfer organisiert haben, einen Brief erhalten und daraufhin mit dem Sprecher telefoniert, sagte der Erzbischof. In dem Schreiben legten die Opfer ihre Sorgen dar und erläuterten nochmals, wie die Kirche das Thema der Zahlungen aus ihrer Sicht behandeln müsse.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Kindesmissbrauch schärfer bestrafen. Dazu legte ihr Ministerium am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf vor. "Sexueller Missbrauch" wird darin durch den Begriff "sexualisierte Gewalt" ersetzt, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben". Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein, mit einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher wird er als Vergehen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Ein Auszug aus dem geplanten Gefängnis-Tagebuch von Kardinal George Pell ist auf einer US-amerikanischen Website veröffentlicht worden. In der etwa drei Seiten langen Passage für die August-Ausgabe der Zeitschrift "First Things" schildert Pell meist nüchtern die äußeren Umstände seiner 13-monatigen Haft. Im Februar 2019 war er wegen Missbrauchs zweier Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Anfang April dieses Jahres hob der High Court die vorigen Urteile wegen mangelnder Beweislage auf.
Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche haben sich in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin äußern sie die Befürchtung, dass sich eventuelle Entschädigungs- oder Anerkennungszahlungen aufgrund der Corona-Krise verzögern oder dass diese ganz ausfallen könnten.
Ein Verdacht sexuellen Missbrauchs durch einen einst angesehenen katholischen Kirchenmann hat zu Konsequenzen geführt: Als Folge des Missbrauchsverdachts gegen den 1985 verstorbenen früheren katholischen Stadtdekan von Frankfurt, Walter Adlhoch, benennt der Caritasverband für den Bezirk Limburg sein "Walter-Adlhoch-Haus" um. Die Entscheidung sei "definitiv", sagte der Vorstandsvorsitzende, Pfarrer Andreas Fuchs: "Das Namensschild am Haus wurde bereits abgehängt."
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Strafen für Kindesmissbrauch und für den Besitz von Kinderpornos deutlich verschärfen. Die Ministerin kündigte an, beide Delikte sollten künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt und damit als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch liegt bisher bei sechs Monaten, für den Besitz von Kinderpornografie bei drei Monaten.
Aus Sicht von Jesuitenpater Klaus Mertes sollte die katholische Kirche die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch unabhängigen Fachleuten übertragen. Trotz vieler Bemühungen sei es ihr in Deutschland bisher nicht gelungen, "eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und dessen Vertuschung in der Kirche so auf den Weg zu bringen, dass sie auch von der Öffentlichkeit als unabhängig anerkannt wird". Unter Aufarbeitung versteht man eine über die Grenzen der strafrechtlichen Verfolgung hinausgehende umfassende Analyse des Geschehenen.
Kardinal George Pell will in einem Gefängnistagebuch über sein Leben in Haft, die katholische Kirche, seine Arbeit im Vatikan, Politik, Gesellschaft und Sport reflektieren. Der erste Band des 1000 Seiten umfassenden Tagebuchs soll laut Medienberichten vom Wochenende 2021 in dem amerikanischen Verlag Ignatius Press erscheinen.
Die Ergebnisse eines umfangreichen Projekts zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Limburg sind am Wochenende in Frankfurt vorgestellt worden. Der Limburger Bischof Georg Bätzing als Auftraggeber zeigte sich anschließend entschlossen: "Es muss nun zu Maßnahmen kommen, die wehtun und Diskussionen auslösen", sagte er bei der Übergabe des mehrere hundert Seiten umfassenden Berichts in der Paulskirche. "Dieser Weg wird schmerzlich sein", betonte Bätzing, der Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert nach den Missbrauchsfällen in Münster die Bundesregierung auf, mehr in den Schutz von Kindern zu investieren. "Der Staat könnte die Jugendämter, Kindertagesstätten und Schulen besser ausstatten und finanzieren - er könnte viel mehr tun", sagte der Präsident der Organisation, Heinz Hilgers. Unterdessen forderte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hohe Strafen bei Fällen von Kindesmissbrauch.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat Politik und Gesellschaft vorgeworfen, nicht genügend gegen den Missbrauch von Kindern zu unternehmen. "Der Missbrauch ist selbst eine Pandemie. Wir tun in Deutschland nicht alles - weder der Bund, noch die Länder und Kommunen -, um wirklich Kinder wirksam vor sexualisierter Gewalt und auch vor Kinderpornografie zu schützen", sagte Rörig im ARD-Morgenmagazin.
Die Zahl der Meldungen von Kindesmissbrauch in Italien ist nach Angaben des Kindernottelefons "Telefono azzurro" in den vergangenen beiden Jahren rasant gestiegen. So seien 2019 im Vergleich zum Vorjahr 70 Prozent mehr Fälle gemeldet worden, teilte die Organisation (Dienstag) mit. 2018 habe es bereits eine Steigerung von 68 Prozent gegeben.
Als erste Institution in Deutschland hat die katholische Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dies teilten Johannes-Wilhelm Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Presseerklärung mit.
Gegen den australischen Kardinal George Pell läuft eine neue polizeiliche Ermittlung. Medienberichten zufolge wirft erneut ein Mann Pell vor, von ihm in den 1970er Jahren sexuell missbraucht worden zu sein. Videos australischer Medien zeigen, wie am Dienstag mindestens vier Polizeibeamte das Priesterseminar in Melbourne betraten, in dem der 78-Jährige seit seinem Freispruch durch Australiens Oberstes Gericht in der vergangenen Woche lebt. Unterdessen gab Pell sein erstes Interview seit seiner Freilassung.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die Vertuschung von Missbrauchsfällen durch Geistliche als "kolossalen Fehler" bezeichnet. "Die damalige Perspektive konnte nicht das Wissen heranziehen, das wir heute haben", sagte er im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dies sei keine Entschuldigung, müsse aber bedacht werden.
Freispruch für Kardinal George Pell: Die sieben Richter von Australiens oberstem Gericht haben am Dienstag die Haftstrafe des früheren vatikanischen Wirtschaftsministers (78) wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben.
Australiens Oberstes Gericht wird in der Karwoche über Kardinal George Pell und seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs entscheiden. Als Termin für die Bekanntgabe, ob die Verurteilung Bestand hat oder ob der 78-Jährige aus Mangel an Beweisen freikommt, ist auf den 7. April festgesetzt, wie das Gericht via Twitter mitteilte.
Vor dem Obersten Gericht Australiens hat die mit Spannung erwartete Anhörung der Berufung von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter begonnen. Das Verfahren ist die letzte juristische Chance des 78-Jährigen, seine Verurteilung zu sechs Jahren Haft zu kippen. Am ersten Tag der Anhörung trugen am Mittwoch die Anwälte des ehemaligen Finanzchefs des Vatikan den sieben Richtern des High Court in Canberra ihre Gründe für die Berufung gegen die Aufrechterhaltung der Verurteilung ihres Mandanten durch zwei der drei Richter des Berufungsgerichts von Victoria vor. Die Anhörung geht am Donnerstag weiter.
Papst Franziskus hat das Rücktrittsangebot des französischen Kardinals Philippe Barbarin (69) angenommen. Ein erstes Angebot Barbarins nach einer Verurteilung wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen im Frühjahr 2019 hatte der Papst abgelehnt. Der Erzbischof von Lyon sollte zunächst den Ausgang eines Berufungsverfahren abwarten.
Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung haben die Bischöfe in Mainz neue Regeln für den Umgang mit Missbrauchsopfern vorgestellt. Betroffene sollen demnach ein Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Fall erhalten, wie der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag vor Journalisten erläuterte.
Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und neben dem Zeitraum von 1945 bis 2010 auch die Jahre bis 2019 einschließen. Das teilte Generalvikar Christoph Klingan in München mit. Berichtet werden solle nicht nur über die einzelnen Fälle. Vielmehr gehe es auch darum, mittels Akten aufzuzeigen, „dass eventuell Versäumnisse von einzelnen Verantwortlichen auf der Hand liegen“.
Die deutschen Bischöfe werden nach Einschätzung des Osnabrücker Oberhirten Franz-Josef Bode in der kommenden Woche über Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer entscheiden. Es könne auf ein System hinauslaufen, bei dem es um Summen gehe, die sich mehr am staatlichen Rechtssystem und dort üblichen Entschädigungszahlungen orientieren, sagte Bode. Konkrete Zahlen nannte er nicht. Die Deutsche Bischofskonferenz tagt vom Montag bis Donnerstag bei ihrer Vollversammlung in Mainz.
Was geschah wirklich hinter den Mauern des Kinderheims in Reitenbuch? Das herauszufinden, ist die Aufgabe einer Projektgruppe, die im Auftrag des Bistums Augsburg jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat.
Die Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln sollen am 12. März veröffentlicht werden. Das sagte der Kölner Generalvikar Markus Hofmann der „Kölnischen Rundschau“ und dem Bonner „General-Anzeiger“. Vorab werde niemand über die Inhalte unterrichtet - auch Kardinal Rainer Maria Woelki nicht. „Das ist ganz strikt vereinbart, damit die Unabhängigkeit gewahrt und dokumentiert ist.“ Die Untersuchung werde Namen nennen, „von den Erzbischöfen über die Generalvikare bis zu den Personalverantwortlichen“.
Im vergangenen Dezember hat Diözesanadministrator Prälat Bertram Meier eine Projektgruppe eingesetzt um die Missbrauchsvorfälle im Kinderheim Reitenbuch zu untersuchen. Nun bittet die Projektgruppe um Hilfe bei der Aufklärung.
Der Berliner Generalvikar Manfred Kollig ist gegen ein „spezielles katholisches System“ zur Entschädigung von Missbrauchsopfern. „Wir sollten uns beraten mit anderen betroffenen Institutionen und auch mit der Bundesregierung“, sagte Kollig am Freitag in einem Interview. „Ich kann mir keinen katholischen Alleingang bei den Entschädigungen vorstellen“, erklärte der Verwaltungschef des Erzbistums Berlin.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sieht die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche als „kirchengeschichtliche Zäsur“. Die Aufarbeitung „wird weiter schwierig und schmerzlich bleiben und zu Aggressionen oder zu Enttäuschungen führen“, sagte der Bischof am Donnerstag in Trier. Der Skandal habe die Kirche massiv erschüttert und verändert; die Aufarbeitung habe Fragen nach Macht, Strukturen und Transparenz aufgeworfen.
Am Montag, 13. Januar, beginnt der Prozess um den Priester, wegen dessen Nichtanzeige sich auch der Kardinal von Lyon, Philippe Barbarin (im Bild), vor Gericht verantworten muss. Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon wird vorgeworfen, in den 1970er und 80er Jahren minderjährige Pfadfinder sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im Juli aus dem Klerikerstand entlassen.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat die Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten begrüßt. Die Instruktion von Papst Franziskus sei „der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche“, sagte der Trierer Bischof am Dienstag in Bonn. Die Entscheidung ermögliche eine größere Transparenz und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.
Die katholischen Bischöfe haben ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erneut verschärft. Die überarbeitete Fassung soll erstmals als „Ordnung“ verbindlich bundesweit in allen Bistümern gelten, wie die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte. Die neuen Regelungen betreffen den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen sowie von hilfebedürftigen Erwachsenen wie etwa Menschen mit Behinderungen im Bereich der Kirche.
Münsters Bischof Felix Genn fordert ein Disziplinarrecht für Kleriker. Bei der kirchenrechtlichen Verurteilung von Priestern, die einen Missbrauch eingestehen, hätten Bischöfe derzeit nicht viel Spielraum für entsprechende Dekrete, sagte er am Dienstagabend in Wadersloh. Er hoffe, dass die Deutsche Bischofskonferenz bereits im kommenden Jahr zu einer entsprechenden Einigung komme.
Die katholische Kirche in den USA stellt sich auf Tausende neue Missbrauchsklagen ein. Wie US-Medien am Dienstag berichteten, kommen auf die Diözesen Forderungen in Milliardenhöhe zu. Hintergrund der erwarteten Klageflut ist das Inkraftsetzen von Gesetzen in mehreren US-Bundesstaaten, die das Zeitfenster für Opfer-Klagen erweitern. 15 Bundesstaaten haben die einst kurzen Fristen abgeschafft.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Trierer Bischof Stephan Ackermann haben sich auf Eckpunkte zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geeinigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den katholischen Bistümern transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung heißt. Auch sollen unabhängige Experten an dem Prozess teilnehmen.
Die Ordensschwester und Menschenrechtlerin Lea Ackermann fordert die katholische Kirche zu einer konsequenten Aufarbeitung von Missbrauch an Frauen auf. „Die betroffenen Frauen haben lange aus Scham geschwiegen. Nun dürfen sie nicht ein zweites Mal im Stich gelassen werden“, erklärte die Gründerin des Frauenhilfswerks Solwodi am Donnerstag in Boppard. Vorfälle müssten aufgedeckt und transparent gemacht werden. Täter dürften nicht gedeckt werden, sondern müssten sich vor einem Gericht verantworten.
Der Jesuitenpater Klaus Mertes wendet sich gegen Entschädigungsleistungen der katholischen Kirche in Deutschalnd für Missbrauchsopfer im sechsstelligen Bereich. Die Höhe solcher Forderungen entspreche dem US-amerikanischen und nicht dem deutschen und europäischen Rechtssystem, schreibt er in einem Medien-Beitrag. Er kritisierte, dass Missbrauchsopfern Hoffnung auf solche Summen gemacht worden seien.
Australiens oberster Gerichtshof hat am Mittwoch den Berufungsantrag von Kardinal George Pell (78) gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter angenommen. Die Anhörung werde voraussichtlich erst 2020 stattfinden, teilte das Gericht in Canberra mit. Pell war bei der Verkündung der Entscheidung laut Medienberichten nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend. Mit der Zulassung der Berufung erhält der gesundheitlich angeschlagene Pell eine letzte juristische Chance, gegen seine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs vorzugehen.
Der Hamburger Alterzbischof und frühere Münsteraner Generalvikar Werner Thissen hat Fehler im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen eingeräumt. Der 80-Jährige bezeichnete es als „schweren Fehler“, als Personalverantwortlicher im Bistum Münster ab den 1970er Jahren „überzogen und unrealistisch“ auf die Therapierbarkeit von Tätern vertraut zu haben. Ein weiterer Fehler sei es gewesen, kaum mit Opfern Kontakt gehabt zu haben.
Der neue Dokumentarfilm "Verteidiger des Glaubens" über Benedikt XVI. stößt in Kirchenkreisen auf zum Teil scharfe Kritik. Der an diesem Donnerstag in den deutschen Kinos angelaufene Film sei kein konstruktiver Beitrag zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Stattdessen transportiere Regisseur Christoph Röhl "ein stark verzerrtes Bild von Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI."
Mit Blick auf Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer hofft der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf eine Entscheidung „in den nächsten Monaten“. Die Summe, die Opfer erwarten könnten, werde höher sein, sagte Marx am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Es sei aber „völlig abwegig, jetzt schon über Summen zu spekulieren“.
Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Jesuitenpater Klaus Mertes kritisiert die geplante Entschädigung der katholischen Kirche für Opfer von Missbrauch durch Geistliche. Er warnte am Montag bei einer Tagung in Siegburg davor, dass durch den Einsatz von Kirchensteuern bei der Entschädigung „das gesamte Kirchenvolk in Mithaftung genommen wird für das Leitungsversagen weniger“. Mertes hatte 2010 als Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Deutschlands öffentlich gemacht.
Der beurlaubte katholische Priester Ulrich Hennes (57) hat auf seine Ämter als Düsseldorfer Stadtdechant und Pfarrer an Sankt Lambertus verzichtet. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe nach einem Vier-Augen-Gespräch den Verzicht angenommen, teilten das Erzbistum Köln und Hennes am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit. Damit sei das vom Erzbischof angestrengte Amtsenthebungsverfahren gegen Hennes beendet.
Mittelmäßig? Meisterhaft? Die Kritiker sind sich uneins. Am 26. September startet der Film „Gelobt sei Gott“ in den deutschen Kinos. Ein guter Film über skandalöse Missbrauchsfälle in Frankreich? Ein schlechter? Fraglos: ein wichtiger.
Die Deutsche Bischofskonferenz will die Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs neu regeln und deutlich ausweiten. Wie der Missbrauchsbeauftragte der Konferenz, Bischof Stephan Ackermann, und der Sprecher der Opfervereinigung „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, am Mittwoch vor Journalisten in Fulda erklärten, sollen die Einzelheiten des neuen Systems zügig geklärt werden.
Debatten über innerkirchliche Reformen und Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs haben am Dienstag im Mittelpunkt der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz gestanden. In Fulda wurde auch ein Schreiben an UN-Generalsekretär Antonio Guterres veröffentlicht, in dem konkrete gesetzliche Regelungen und spürbare Verpflichtungen der einzelnen Staaten zur Rettung des Klimas gefordert wurden. Die Menschheit brauche Hoffnung, dass „die Schöpfung nicht verloren ist“.
Die Päpstliche Kinderschutzkommission hat sich am Wochenende zu ihrer elften Vollversammlung in Rom getroffen. Bereits in den Tagen zuvor trafen sich einzelne der internationalen Mitglieder mit Ansprechpartnern anderer vatikanischer Behörden, um ihre Arbeit gegen Missbrauch weiter zu vernetzen. Die Päpstliche Kinderschutzkommission wurde von Papst Franziskus im März 2014 gegründet.
Die katholische Kirche und die Bundesregierung setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen fort. Eckpunkte zu seiner transparenten Aufarbeitung nach einheitlichen Standards und Kriterien sollten noch in diesem Jahr festgelegt werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, am Dienstag mitteilten.
Im rheinland-pfälzischen Lantershofen nimmt am heutigen Dienstag das Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) von sexualisierter Gewalt seine Arbeit auf. Ziel sei, Standards und Grundlagen für die Fortentwicklung der Präventionsarbeit und der Aufarbeitung zu entwickeln, erläuterte der designierte Leiter Oliver Vogt. Die Initiative zu der Einrichtung stammt vom Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann.
Für den australischen Kardinal George Pell endet in diesen Tagen die letzte Gelegenheit, doch noch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen zu werden. Unter Hinweis auf „Freunde“ des zu sechs Jahren Haft Verurteilten hat das Nachrichtenportal „The Australian“ (Montag) berichtet, Pells Anwälte würden spätestens am Mittwoch Berufung beim obersten australischen Gericht gegen die Verurteilung ihres Mandanten beantragen.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat eine Änderung des kirchlichen Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs angedeutet. Er gehe davon aus, dass Betroffenen künftig deutlich höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem „Trierischen Volksfreund“ (Donnerstag). Er bestätigte, dass Summen von bis zu 300.000 Euro im Gespräch seien.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, beklagt deutliche Lücken beim Schutz von Kindern vor Missbrauch in Schulen oder Vereinen. „Kitas, Schulen, Sportvereine und die Einrichtungen des religiösen Lebens brauchen dringend mehr Unterstützung für ihr Engagement gegen sexuelle Gewalt“, sagte Rörig am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung eines Berichts des Deutschen Jugendinstituts zum Thema.
Der frühere Papst Benedikt XVI. fühlt sich in der Missbrauchsdebatte falsch verstanden. Er beklagt zugleich erneut eine Abwesenheit des Wortes „Gott“ in der katholischen Theologie und in der westlichen Gesellschaft insgesamt.
Der Vatikan hat das Berufungsurteil gegen den australischen Kardinal George Pell anerkannt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwochmorgen verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.